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IQOS und KLAIR im Vergleich

IQOS und KLAIR im Vergleich

Der Unterschied lässt sich in drei Punkten benennen: IQOS erhitzt Tabak auf rund 300 bis 350 Grad und enthält Nikotin, KLAIR bewegt Umgebungsluft durch eine Baumwollkapsel und enthält keines. IQOS braucht Strom, KLAIR nicht. Alles Weitere folgt daraus.

Kurz gesagt

  • IQOS ist ein Tabakerhitzer von Philip Morris und enthält Tabak und Nikotin.
  • KLAIR ist ein mechanischer Aroma-Inhalator ohne Tabak, ohne Nikotin und ohne Elektronik.
  • IQOS fällt unter das Tabakproduktegesetz, mit Mindestalter 18 und Rücknahmepflicht als Elektrogerät.
  • Die Geräte kosten laut Herstellerseite CHF 39 bis 59, eine Packung Tabaksticks rund 8.50 Franken.
  • Wir vergleichen keine gesundheitlichen Wirkungen. Dazu fehlt uns für die eigene Bauart die Datenlage.

Wie dieser Vergleich gemacht ist

Wir stellen eines der beiden Produkte selbst her. Das ist ein Interessenkonflikt, deshalb stehen die Regeln vorne.

Verglichen wird, was beide Seiten öffentlich angeben: Bauart, Nikotingehalt, Technik, Preise, Rechtslage, Entsorgung. Alle Angaben zu IQOS stammen von der Herstellerseite oder von unabhängigen Schweizer Stellen und sind als solche gekennzeichnet.

Nicht verglichen werden gesundheitliche Wirkungen, und nicht bewertet wird die Qualität des anderen Produkts.

Wo IQOS die bessere Wahl ist, steht weiter unten in einem eigenen Abschnitt.

Was IQOS technisch ist

IQOS ist ein Tabakerhitzer von Philip Morris. Der Tabak wird nicht verbrannt, sondern erhitzt.

Die Gesundheitsförderung Wallis nennt für Tabakerhitzer Temperaturen von 180 bis 350 Grad, gegenüber rund 800 Grad bei der brennenden Zigarette. Dadurch entstehen weniger Rauch und weniger Geruch.

Der Tabak steckt in Sticks, bei den ILUMA-Geräten sind das die TEREA-Sticks. Eine Packung enthält 20 Stück.

Nikotin ist enthalten. Das ist keine Kritik, sondern die Produktbeschreibung.

Der Markt ist gross. Laut AT Schweiz stieg der Absatz von Tabaksticks in der Schweiz 2024 auf 1,6 Milliarden Stück.

Was KLAIR technisch ist

KLAIR ist ein mechanischer Aroma-Inhalator. Im Inneren sitzt eine Baumwollkapsel mit einer Aromamischung.

Beim Ziehen strömt Umgebungsluft durch die Kapsel und nimmt Aroma auf. Es wird nichts erhitzt, nichts verbrannt und nichts verdampft.

Es gibt keinen Akku, keinen Ladeanschluss und keine Elektronik. Tabak und Nikotin sind keine enthalten.

Sichtbares Aerosol entsteht nicht.

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Die Gegenüberstellung

Stand der Angaben: 24. August 2026. Preise ändern sich, prüfe sie vor dem Kauf.

Kriterium IQOS KLAIR
Tabak ja nein
Nikotin ja nein
Verbrennung nein, Tabak wird erhitzt nein
Temperatur rund 180 bis 350 Grad keine Erhitzung
Strom, Akku, Laden ja nein
Sichtbares Aerosol ja nein
Verbrauchsteil Tabakstick Baumwollkapsel
Stück pro Packung 20 Sticks 3 Kapseln
Preis Verbrauchsteil rund 8.50 Franken je Packung 6.90 Franken je Pack
Preis Gerät 39 bis 59 Franken laut Herstellerseite 69.90 oder 79.90 Franken
Tabakproduktegesetz erfasst, Mindestalter 18 kein Tabak, kein Nikotin, keine Elektronik
Entsorgung Elektrogerät, Rücknahmepflicht an der Verkaufsstelle Kapsel in den Hausmüll, Gerät bleibt
Herkunft Philip Morris, international Schweiz

Zur letzten Zeile im Recht: KLAIR enthält weder Tabak noch Nikotin und hat keine elektronische Funktion. Wir behandeln das Produkt deshalb nicht als Erzeugnis unter dem Tabakproduktegesetz. Die verbindliche Einordnung nimmt die Behörde vor, nicht der Hersteller.

Was das im Monat kostet

Beide Rechnungen gehen von regelmässigem täglichem Konsum aus, Preise vom August 2026.

Bei IQOS entspricht eine Packung Tabaksticks mit 20 Stück ungefähr einer Schachtel Zigaretten. Bei einer Packung täglich und 8.50 Franken sind das rund 255 Franken im Monat, dazu einmalig das Gerät.

Bei KLAIR reicht ein Kapselpack mit drei Kapseln nach unserer Angabe rund zehn Tage. Das sind rund 21 Franken im Monat, dazu einmalig 69.90 oder 79.90 Franken für den Pen.

Der Unterschied entsteht fast vollständig beim Verbrauchsmaterial, nicht beim Gerät.

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Diese Rechnung setzt voraus, dass ein Produkt das andere vollständig ersetzt. Ob das im Einzelfall so ist, wissen wir nicht.

Was rechtlich gilt

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, kurz TabPG.

Erfasst sind unter anderem Tabakprodukte zum Erhitzen. Für sie gilt schweizweit ein Mindestabgabealter von 18 Jahren, dazu Vorgaben zu Verpackung, Warnhinweisen und Werbung.

Weil ein Tabakerhitzer einen fest verbauten Akku hat, gilt er in der Schweiz zudem als Elektrogerät. Nach der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte müssen Verkaufsstellen leere Geräte kostenlos zurücknehmen.

Wann IQOS die bessere Wahl ist

Diesen Abschnitt schreiben wir bewusst, weil ein Vergleich ohne ihn keiner wäre.

Wenn du Nikotin brauchst. Wer körperlich abhängig ist, bekommt es bei KLAIR nicht. Ein Aroma-Inhalator enthält keines und ersetzt keines.

Wenn du den Tabakgeschmack willst. Ein Aroma ist etwas anderes als Tabak. Wer genau diesen Geschmack sucht, findet ihn bei uns nicht.

Wenn du den sichtbaren Ausatemzug brauchst. IQOS erzeugt Aerosol, KLAIR nicht. Für viele ist das ein wesentlicher Teil der Handlung.

Wenn du nicht aufhören willst, sondern wechseln. Philip Morris positioniert IQOS als Alternative für Rauchende. Das ist eine andere Zielsetzung als unsere, und für manche die passendere.

Wann KLAIR besser passt

Und die andere Richtung, mit denselben Massstäben.

Wenn du kein Nikotin willst. Das ist der Hauptunterschied und der einzige, der sich messen lässt.

Wenn du nichts laden willst. Kein Akku heisst kein Ladekabel, kein leerer Akku unterwegs, keine Elektronik, die ausfällt.

Wenn dir die laufenden Kosten wichtig sind. Rund 21 Franken gegenüber rund 255 Franken im Monat bei den oben genannten Annahmen.

Wenn dir Geste und Geschmack reichen. Genau dafür ist die Bauart gedacht, mehr macht sie nicht.

Was wir in diesem Vergleich nicht tun

Zwei Dinge fehlen hier bewusst, und beide aus demselben Grund.

Wir vergleichen keine gesundheitlichen Wirkungen. Zu mechanischen Aroma-Inhalatoren gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Studienlage. Ein Vergleich, bei dem eine Seite unerforscht ist, wäre keine Information, sondern Werbung. Zur Risikoeinschätzung von Tabakerhitzern verweisen wir auf die zuständigen Stellen, etwa das Bundesamt für Gesundheit.

Wir behaupten nicht, dass KLAIR beim Aufhören hilft. Was zum sensomotorischen Ersatz bekannt ist, fassten Przulj, McRobbie und Hajek 2012 zusammen: Er kann eine Nikotinersatztherapie verstärken, allein ist er voraussichtlich nicht nützlich.

Wer körperlich stark abhängig ist, beginnt in der Apotheke oder bei der kostenlosen Beratung unter 0848 000 181.

Das Wichtigste in Kürze

IQOS erhitzt Tabak und enthält Nikotin, KLAIR bewegt Luft durch eine Baumwollkapsel und enthält keines. Das eine ist ein Tabakprodukt mit Elektronik, das andere ein mechanischer Gegenstand.

Daraus folgt der Rest: Mindestalter und Rücknahmepflicht auf der einen Seite, kein Laden und kein Aerosol auf der anderen, dazu ein deutlicher Unterschied bei den Monatskosten.

Zu gesundheitlichen Unterschieden sagen wir nichts, weil uns für die eigene Bauart die Datenlage fehlt. Wer eine geprüfte Wirksamkeit für den Rauchstopp sucht, findet sie bei zugelassenem Nikotinersatz.

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Quellen

  1. IQOS Schweiz: ILUMA i und ILUMA i ONE, Gerätepreise CHF 59.00 und CHF 39.00. ch.iqos.com (abgerufen am 24.08.2026)
  2. Gesundheitsförderung Wallis: Erhitzter Tabak, Temperaturangaben 180 bis 350 Grad. gesundheitsfoerderungwallis.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  3. Tabaksticks TEREA, Verkaufspreis Schweiz rund 8.50 Franken je Packung. vapetown.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  4. AT Schweiz: Absatz von Tabaksticks in der Schweiz, 1,6 Milliarden Stück im Jahr 2024. at-schweiz.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  5. AT Schweiz: Schweizer Tabakproduktegesetz (TabPG). at-schweiz.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  6. Bundesamt für Gesundheit (BAG): FAQ zur Umsetzung des Tabakproduktegesetzes. bag.admin.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  7. Swiss Recycle: Elektrische und elektronische Geräte, Rücknahmepflicht nach VREG. swissrecycle.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  8. KLAIR: Sortiment und Preise aus dem eigenen Shop. klair.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  9. Fedlex: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. e zur Herabsetzung. fedlex.admin.ch (abgerufen am 24.08.2026)
  10. Przulj, D., McRobbie, H., Hajek, P. (2012): The Effect of Sensorimotor Replacement on Smoking Cessation and Craving. The Open Addiction Journal 5, 41 bis 50.
  11. Hartmann-Boyce, J. et al. (2018): Nicotine replacement therapy versus control for smoking cessation. Cochrane Database of Systematic Reviews, CD000146.
  12. stopsmoking.ch: Kostenlose Rauchstopp-Telefonberatung, 0848 000 181. stopsmoking.ch (abgerufen am 24.08.2026)
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